BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Entnahme bei Betriebsaufgabe
Überlässt ein Steuerpflichtiger einen bislang seinem Einzelunternehmen zugeordneten Vermögensgegenstand einer seinem Unternehmen fortführenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, unentgeltlich zur Nutzung, muss er nach dem BFH-Urteil vom 21.05.2014 die Entnahme dieses Gegenstandes aus seinem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern. Die Entnahme ist mit dem Einkaufspreis zu bemessen; die Wertentwicklung des entnommenen Gegenstands ist dabei zu berücksichtigen.