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Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags

Ist in einem formell bestandskräftig gewordenen Steuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid ein Investitionsabzugsbetrag für die geplante Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts gewinnmindernd berücksichtigt worden und wird dieser Bescheid nunmehr wegen Nichtanschaffung dieses Wirtschaftsguts innerhalb des zulässigen Investitionszeitraums geändert, kann der Steuerpflichtige zur Kompensation dieser Gewinnerhöhung einen Investitionsabzugsbetrag für ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut geltend machen, das er innerhalb des zulässigen Investitionszeitraums tatsächlich angeschafft und für das er ursprünglich keinen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht hat. Der Investitionsabzugsbetrag gehört zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werden können, auf die sie sich auswirken sollen, so das FG Sachsen mit Urteil vom 15.07.2014. Eine nachträgliche Wahlrechtsausübung komme nicht nur dann in Betracht, wenn die Änderung der Steuerfestsetzung bzw. der Gewinnfeststellung verfahrensrechtlich durchgängig, z.B. wegen eines Vorbehalts der Nachprüfung, bis zu dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags möglich ist, sondern auch dann, wenn der Bescheid zwischenzeitlich formell bestandskräftig war, nunmehr aber wegen einer Gewinnerhöhung in Folge eines Änderungsbescheids einen Korrekturrahmen i.S. des § 351 Abs. 1 AO, § 42 FGO bietet.