BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Berücksichtigung von Sanierungsaufwendung beim Erlass eines Folgebescheids
Ist die Höhe des Einkommens von der Gewährung erhöhter Abschreibungen nach § 7i EStG (Denkmalschutz-Abschreibung) abhängig und ist ein Antrag für die erforderliche behördliche Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG bei der Denkmalschutzbehörde gestellt, aber noch nicht beschieden, muss das FA nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen und entscheiden, ob trotz des fehlenden Grundlagenbescheids bereits ein Einkommensteuerbescheid zu erteilen und darin im Wege der Schätzung die etwaige denkbare erhöhte Absetzung bereits zu berücksichtigen ist, so der BFH in seinem Urteil vom 14.05.2014.