Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 22

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Schadenersatz des Arbeitgebers für verfallenen Urlaub

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach Maßgabe des BUrlG von sich aus zu erfüllen, was bereits daraus folgt, dass der gesetzlich garantierte Urlaubsanspruch dem Gesundheitsschutz des Beschäftigten dient und damit auch arbeitsschutzrechtlichen Charakter hat. Kommt der Arbeitgeber von daher dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach und verfällt der Urlaubsanspruch deshalb nach Ablauf des Übertragungszeitraums, hat er nach dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.06.2014 ggf. Schadenersatz in Form eines Ersatzurlaubs bzw. bei bereits erfolgter Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einer finanziellen Abgeltung zu leisten. Ob der Arbeitnehmer dabei vor dem Verfall des ursprünglichen Urlaubsanspruchs seinen Urlaub rechtszeitig beantragt und somit den Arbeitgeber in Verzug gesetzt hatte, ist entgegen der Sichtweise des BAG für das Gericht ohne Relevanz.