Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 22

BFS | THEMA RECHT

Sozialversicherungsrecht

Versicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung

Der Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an einer GmbH ist im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 2 SGB IV, bei dem eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung einer Versicherungspflicht maßgeblich ist, auch dann als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren, wenn er zwar über die für das Unternehmen wesentlichen branchenspezifischen Fachkenntnisse und Kundenkontakte verfügt, er sich aber ansonsten seine im Zuge der langjährigen abhängigen Beschäftigung begründeten Arbeitnehmerrechte nunmehr als leitender Angestellter arbeitsvertraglich gesichert hat. Insoweit sind dann auch die Übernahmen von Leasingbürgschaften für Dienstfahrzeuge des Unternehmens nicht mehr geeignet, eine Selbstständigkeit zu begründen, so das Urteil des SG Dortmund vom 21.03.2014.