Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 22

BFS | SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Honorarnachzahlungen kassenärztlicher Vereinigungen für mehrere Jahre

Honorarnachzahlungen kassenärztlicher Vereinigungen für mehrere Jahre sind zwar grds. nach § 34 EStG begünstige Einkünfte, jedoch wurde mit Urteil des FG Köln vom 20.11.2013 die Tarifbegünstigung für den Fall abgelehnt, dass der Zufluss nicht in einem Veranlagungszeitraum erfolgt, auch wenn es sich um größere Beträge handelt. Der BFH hat nunmehr gegen dieses Urteil die Revision zugelassen. Laut Kurzinformation der OFD NRW vom 25.08.2014 können einschlägige Rechtsbehelfe ruhen, jedoch will die Finanzverwaltung keine Aussetzung der Vollziehung gewähren.