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Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Nach dem BFH-Urteil vom 17.07.2014 sind Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen. Die entstehen nach Auffassung des Gerichts nicht zwangsläufig, denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des freigewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.