Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 23

Perspektiven 23

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

gönnen Sie sich als Unternehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge, die Sie auch privat nutzen können, kann es teuer werden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Denn nach Auffassung des BFH gilt: „Gehören mehrere Fahrzeuge zu einem Betriebsvermögen ist die Pauschalierung mit 1 % des Bruttolistenpreises grds. auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat.“ So sieht es auch die Finanzverwaltung, die dann mehrfach eine Nutzungsentnahme mit 1 % versteuert. Ausnahmen gelten somit nur für Fahrzeuge, die nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, wie z.B. Werkstattwagen oder Vorführwagen eines Kfz-Händlers. Nach Ansicht der Richter kommt es auf die Nutzung durch andere zur Privatsphäre gehörende Personen nicht an. Allerdings weist das Bundesfinanzministerium in einer Fußnote zum Urteil darauf hin, dass die entsprechende Ausnahme im BMF-Schreiben vom 28.05.1996 unberührt bleibt. Darf also ein Arbeitnehmer mehrere Dienstwagen privat nutzen, bleibt es dabei: Der geldwerte Vorteil ist nur für eines der Fahrzeuge anzusetzen, wenn andere Familienangehörige keinen Zugriff haben.

Noch nicht geklärt ist die Versteuerung bei sog. Wechselkennzeichen. Diese Variante gibt es in Deutschland aufgrund einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung seit dem 01.07.2012. Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge des gleichen Halters zugeteilt werden, sofern die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen. Es besteht aus einem Kennzeichenteil, das an jedem Fahrzeug fest angebracht wird und dem jeweiligen fahrbezogenen Teil. Da immer nur ein Fahrzeug nutzbar ist, scheitert eine doppelte Erfassung auf jeden Fall aus. Denkbar wäre also sowohl eine Versteuerung des überwiegend genutzten Fahrzeugs als auch eventuell der Ansatz eines durchschnittlichen Listenpreises für beide Fahrzeuge.

Beste Grüße
Thomas Förster