Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zum Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen

Das FG Köln mit Urteil vom 15.08.2013 entschieden, dass Selbstbehaltsbeträge mit denen sich ein Versicherer geringere Beiträge erkauft, nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG als Sonderausgaben abziehbar sind, weil es sich dabei nicht um „Beiträge“ an das Versicherungsunternehmen handelt und diese auch nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dienen. Den Antrag des Klägers, den Selbstbehalt als Sonderausgaben anzuerkennen, da sich die Beträge als außergewöhnliche Belastungen nicht auswirkten, lehnte das FA ab, da nur Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten. Seine Klage begründet der Kläger damit, dass er sich mit dem Selbstbehalt eine geringere Versicherungsprämie eingekauft habe. Die Revision beim BFH ist anhängig.