Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben

Voraussetzung für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgabe ist u.a., dass der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule, die im Inland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder im EWR-Gebiet belegen ist, zu einem anerkannten oder inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt oder darauf vorbereitet. Maßgeblich ist der erreichte bzw. angestrebte Abschluss. Zur Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nimmt das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung vom 08.08.2014 Stellung.