BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Steuerermäßigung einer Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen
Die ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung kann grds. auch dann in Betracht kommen, wenn die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zunächst nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag ausgezahlt wird. Eine Teilleistung von über 10% der Hauptleistung ist gem. BFH-Urteil vom 08.04.2014 nicht geringfügig.