BFS | THEMA STEUERN
Bilanzsteuerrecht
Stichtagsbezogene Anpassung des Ansammlungszeitraums bei Ansammlungsrückstellungen
Eine echte Ansammlungsrückstellung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG ist zu bilden, wenn am Bilanzstichtag die Verpflichtung bereits besteht und die Verpflichtung aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Wirtschaftsjahre verteilt werden muss, die für das Entstehen der Verpflichtung ursächlich sind (z.B. Rückbauverpflichtungen des Mieters). Für solche Ansammlungsrückstellungen ist nach dem BFH-Urteil vom 02.07.2014 das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird deshalb das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremden Grund und Boden zugrundeliegende Rechtsverhältnis (Mietvertrag) über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus fortgesetzt, ist dieser verlängerte Nutzungszeitraum auch dem Rückstellungsausweis zugrunde zu legen.