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Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Grunderwerbsteuer

Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft

Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, sodass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist. Nach dem BFH-Urteil vom 09.07.2014 kann für diese Zurechnungsentscheidung unter Beachtung der grunderwerbsteuerrechtlichen Besonderheiten auf die Grundsätze des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zurückgegriffen werden. Im Streitfall erlangte der Erwerber eines Anteils an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft eine vermögensmäßige Beteiligung von 94,4%. Gleichzeitig wurde ihm hinsichtlich des Restanteils von 5,6% der zivilrechtlich beim Veräußerer verbleiben sollte, eine Kaufoption mit festvereinbartem Kaufpreis eingeräumt und die auf diesen Anteil entfallenden zukünftigen Gewinne abgetreten. Das FA sah darin einen teils unmittelbaren (in Höhe von 94,4%), teils mittelbaren (5,6%), insgesamt demnach vollständigen Gesellschafterwechsel und setzte gegen die Gesellschaft Grunderwerbsteuer fest. Der BFH hat die Rechtsauffassung des FA nun bestätigt.