Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 20

Perspektiven 20

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

das kann man kaum glauben. In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen wurden „wichtige“ Themen neu geregelt; z.B. mit welchem Umsatzsteuersatz ein Latte Macchiato zu belegen ist. Das ist doch klar: Mit einem Milchanteil von mehr als 75% gilt das Heißgetränk als umsatzsteuerlich begünstigtes Lebensmittel und fällt damit unter den begünstigten Steuersatz von 7%. Beim Kaffee, Espresso oder Espresso Macchiato mit einem geringeren Milchanteil, verbleibt es hingegen beim Regelsteuersatz von 19%.

Und welcher Steuersatz gilt nun beim „Coffee to go? Ist doch klar: Der Steuersatz bei der Mitnahme von Heißgetränken aus Getränkeautomaten wurde ebenfalls wieder einmal neu geregelt: Normaler Kaffee und Tee werden weiterhin mit 19% besteuert, Kakao mit 75% und mehr Milchanteil mit nur 7%, eine Suppe bleibt weiterhin bei 7%.

Wem das nicht kurios genug ist schaut sich die Bundestagsdrucksache 16/5041 an. Durch den zunehmenden öffentlichen Druck gegen den gemeinen Nikotin-Konsumenten sinkt die Zahl der Raucher hierzulande dramatisch. Damit schwinden aber leider auch die Einnahmen aus der Tabaksteuer. Abhilfe weiß die Fraktion der Linken im deutschen Bundestag. In einer Kleinen Anfrage beschreibt sie mögliche Steuermehreinnahmen durch die Legalisierung von Cannabis. Nach Angaben des Deutschen Hanf-Verbandes könnte die Freigabe von Hanf und Cannabis locker 530 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskassen spülen. Zudem entfielen die Kosten für die bisherige Strafverfolgung bei Cannabis-Konsum.

Da soll einer behaupten, das Steuerrecht sei trocken und langweilig.

Beste Grüße
Thomas Förster