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Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Abfärbewirkung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft

Nach dem BFH-Urteil vom 26.06.2014 tritt bei Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 zweite Alternative EStG nur ein, wenn der Obergesellschaft im betreffenden Kalenderjahr nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ein Gewinnanteil i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugewiesen ist. Dass die Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte vom Bezug dieser Einkünfte und nicht vom Beteiligungszeitpunkt abhängt, ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz. Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden aber anders als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in dem Kalenderjahr bezogen in dem das Wirtschaftsjahr endet.