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Perspektiven 22

BFS | THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Keine Rückstellung für freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft

Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft darf nach dem BFH-Urteil vom 05.06.2014 eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn diese Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist. Mit dem Urteil hat der BFH eine im Schrifttum ausgetragene Streitfrage endgültig entschieden. Eine durch Gesellschaftsvertrag oder Satzung begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft wird nicht deshalb zu einer Außenverpflichtung, weil den davon betroffenen Gesellschaftern eine Klagemöglich zusteht.