Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 24

Perspektiven 24

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

das Jahr neigt sich dem Ende zu und auch die Regierung hat ihre wichtigsten steuerlichen Vorhaben abgeschlossen. So wurden in der 44. Kalenderwoche zwei Gesetze – das Jahressteuergesetz 2015 und das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung – im Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen, so dass nur noch die Zustimmung des Bundesrates am 19.12.2014 aussteht. In Bezug auf die Selbstanzeige bleibt es bei den bekannten Verschärfungen. Es gibt lediglich noch Erleichterungen bei den Voranmeldungen, so dass künftig Korrekturen durch Teilselbstanzeige möglich sind. Eine Erstausbildung liegt nur vor, wenn sie einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.

Wie Ihnen bereits in der BFS-Info September 2014 ausgeführt, hebelt der Gesetzgeber bei Betriebsveranstaltungen, die für den Steuerpflichtiger günstige BFH-Rechtsprechung aus. Der Arbeitnehmer muss sich ab 2015 sowohl die geldwerten Vorteile der Begleitperson als auch die Kosten für das Rahmenprogramm zurechnen lassen. Hier sah der Gesetzentwurf als Kompensation bisher die Erhöhung der Freigrenze von EUR 110,00 auf EUR 150,00 vor. Das gilt nicht mehr. Stattdessen wird die Freigrenze in einen Freibetrag in Höhe von EUR 110,00 umgewandelt. Davon profitieren also diejenigen, die unter Geltung der alten Rechtslage die bisherige Freigrenze überschritten hatten, da in diesen Fällen die Besteuerung des gesamten Vorteils drohte.

Entwarnung gab es hingegen bei den Sachbezügen. Der Bundesrat hatte gefordert, Geldgutscheine nicht mehr als Sachbezüge einzuordnen. Damit hätte aber der Arbeitnehmer bei einem Geldgutschein bis EUR 44,00 nicht mehr den Freibetrag nach § 8 Abs. 2 EStG von EUR 44,00 in Anspruch nehmen können. Aus pragmatischen Gründen konnte sich der Gesetzgeber nun doch dazu durchringen, die bisherige Regelung beizubehalten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Beste Grüße
Thomas Förster