Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 19

Perspektiven 19

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

während die deutsche Fußballnationalmannschaft in Brasilien um den Weltmeistertitel  kämpft, sitzt Deutschlands wichtigste Frau ganz prominent mit auf der Zuschauertribüne: unsere Bundeskanzlerin. Sie hat sich den Trip an den Zuckerhut nicht nehmen lassen – natürlich bequem mit der Kanzlermaschine der Flugbereitschaft und auf Kosten der Steuerzahler. Dies sei ihr selbstverständlich gegönnt. Doch aus steuerlicher Sicht stellen sich Fragen. Unzweifelhaft spielt bei dieser Reise das Privatvergnügen eine entscheidende Rolle. Welcher Fußballfan würde nicht gerne mit ihr tauschen? Und sobald privates mit beruflichem vermengt wird, ist der Fiskus sofort zu Stelle. So würde einem deutschen Unternehmer, bei einem entsprechenden Trip an den Zuckerhut der Betriebsausgabenabzug aus den Reisekosten ganz oder zumindest erheblich zusammengestrichen werden. Denn bei gemischt veranlagten Reisen, also beruflich und privat, sind die Kosten in abziehbare Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen. Ist der beruflich veranlasste Anteil nur von untergeordneter Bedeutung, gibt es gar keinen Betriebsausgabenabzug. Nun wird Frau Merkels Reise vom Steuerzahler bezahlt, weshalb es nicht um einen Betriebsausgabenabzug geht. In solch einem Fall hat der Begünstigte aber einen sog. geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei geschätzten Gesamtkosten von EUR  300.000,00 je Reise müsste auf unsere Bundeskanzlerin demnächst so einiges zukommen – wenn es denn in Deutschland ein Gleichbehandlungsgrundsatz gäbe und wenn es denn gerecht zuginge.

Beste Grüße
Thomas Förster