BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung in einer Lieferkette
Gewährt der erste, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ansässige und dort eine steuerfrei innergemeinschaftliche Lieferung ausführende Unternehmer in einer Lieferketten dem letzten inländischen Unternehmer einen Rabatt, ist nach dem BFH-Urteil vom 05.06.2014 dessen Vorsteuerabzug nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V. mit Satz 5 UStG zu berichtigen. Im Urteilsfall bezog die Klägerin für ihre Produktion Prozessoren vom inländischen „Distributor“ des in Großbritannien ansässigen Herstellers, der an den Distributor steuerfrei innergemeinschaftliche Lieferungen tätigte. Der Hersteller gewährte dem Kläger Rückvergütungen. Der BFH ist zu dem überzeugenden Ergebnis gelangt, dass sich dadurch der Vorsteuerabzug des Klägers aus den vom Distributor empfangenen Lieferungen nicht mindert, weil auf der Lieferseite die Umsatzsteuer durch die Rückvergütung nirgends gemindert worden ist.