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Perspektiven 21

BFS | THEMA STEUERN

Grunderwerbsteuer

Gesellschafterwechsel bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund Abspaltung
Der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG ist nach dem BFH-Urteil vom 03.06.2014 auch dann erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100% am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf eine andere Personengesellschaft übergeht, an deren Vermögen der Alleingesellschafter der GmbH zu 100% beteiligt ist. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Steuern nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V. mit Abs. 1 Satz 1 GrEStG sind in einem solchen Fall nicht erfüllt. Der Streitfall zeigt, dass § 1 Abs. 2a GrEStG weit reicht. A war Alleingesellschafter der GmbH 1, die als Kommanditistin zu 100% an der grundstückshaltenden „Ein-Mann“-GmbH & Co. KG 1 beteiligt war. Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung war die GmbH 2, deren Anteile die GmbH 1 besaß. Die Grunderwerbsteuerpflicht auf die Grundstücke der KG entstand durch eine Umstrukturierungstransaktion. Als Bestandteil der Abspaltung eines Teilbetriebs der GmbH 1 nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf eine neue GmbH & Co. KG 2 gingen auch die Beteiligungen der GmbH 1 an der GmbH & Co. KG 1 und an der GmbH 2 auf die GmbH & Co. KG 2 über. An deren Vermögen war ausschließlich A beteiligt. Im wirtschaftlichen Ergebnis war A nach wie vor mittelbar an der grundstückshaltenden GmbH & Co. KG 1 beteiligt, jedoch früher über die GmbH 1, danach über die GmbH & Co. KG 2.