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Perspektiven 21

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Anwendung des Abgeltungssteuersatzes bei Zinsen aus einer Stundungsvereinbarung zwischen Angehörigen

Mit dem BFH-Urteil vom 29.04.2014 ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG auf Kapitalerträge, die aus der Stundung einer Kaufpreisforderung erzielt werden, nicht nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge zwar Angehörige i.S. des § 15 AO sind, für eine missbräuchliche Gestaltung jedoch keine Anhaltspunkte vorliegen.