BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Verluste einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers als Werbungskosten
Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann nach dem BFH-Urteil vom 10.04.2014 insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit führen, als der Arbeitnehmer ansonsten keine Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhalten hätte, ohne seinen Arbeitsplatz erheblich zu gefährden. Der Umstand, dass ein außenstehender Dritter, insbesondere eine Bank, dem Arbeitgeber kein Darlehen mehr gewährt hätte, ist lediglich ein Indiz für eine beruflich veranlasste Darlehenshingabe, nicht aber unabdingbare Voraussetzung für den Werbungskostenabzug eines Darlehensverlusts bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit.