Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 21

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Schadensersatz des Arbeitgebers bei fachlicher Ungeeignetheit des Mitarbeiters für Buchführungsarbeiten

Zieht ein Arbeitgeber einen nicht einschlägig ausgebildeten Mitarbeiter für Buchhaltungsarbeiten heran, die erhöhte Sachkunde erfordern, obliegt ihm hierbei ein hohes Maß an Kontrolle und Steuerung. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach und will wegen der angeblichen Fehlleistung des Mitarbeiters u.a. die Kosten der Fehlerbeseitigung durch eine externe Fachkraft – Steuerberater – als Schadenersatz geltend machen, hat er dem Gericht hierfür die einzelnen Fehler in nachprüfbarer Weise darzulegen und ggf. zu beweisen. Nach dem Urteil des AG Berlin vom 17.01.2014 genügt es nicht, wegen der Vielzahl von Mängeln lediglich auf die Vernehmung des Steuerberaters als Zeugen zu verweisen.