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Perspektiven 21

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Anwendung des Abgeltungssteuersatzes bei der Darlehensgewährung durch eine nahestehende Person

Nach dem BFH-Urteil vom 14.05.2014 ist der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 ESG bei einer Darlehensgewährung an eine GmbH nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge ein Angehöriger der zu mehr als 10% an der Schuldnerin beteiligten Anteilseigner ist. Ist das klare Begehren auf die Herabsetzung der Einkommensteuer unter Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32g Abs. 1 EStG beschränkt, hat das Gericht nach dem Gesetz „ne ultra petita“ nicht darüber zu entscheiden, ob die von dem Kläger erklärten Kapitalerträge gänzlich steuerlich unberücksichtigt bleiben müssten, weil der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält oder eine den Gesellschaftern zuzurechnende vGA vorliegt.