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Perspektiven 21

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen

Der BFH hat mit Urteil vom 11.07.2013 entschieden, dass die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO darstellt und deswegen die Verzinsung gem. § 233a AO erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht wurde. Zur Verzinsung der Steuernachforderung bei der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 EStG nimmt das BMF mit Schreiben vom 15.08.2014 Stellung.