Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 21

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist nach dem BFH-Urteil vom 29.04.2014 danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer – ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen – angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde. Ist der Aufwand i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG unangemessen, ist Maßstab für die dem Gericht obliegende Feststellung des angemessenen Teils der Betriebsausgaben die Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers in derselben Situation des Steuerpflichtigen. Unter den Umständen des Streitfalls war die Angemessenheitsprüfung nicht allzu schwer. Denn es handelte sich um einen Tierarzt, der mit dem streitbefangenen Ferrari zwischen 2.100 km und 3.800 km im Jahr fuhr, betrieblich zu Fortbildungsveranstaltungen reiste und den Wagen in drei Jahren nur an 20 Tagen betrieblich nutzte. Im Streitfall waren Umsatz und Gewinn des Klägers ohne Bedeutung. Sicherlich wäre es aber bei einem Einkommensmillionär, der das Fahrzeug ausgiebig betrieblich und privat genutzt hätte, kaum zu einer Angemessenheitsprüfung gekommen.