Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Änderungen beim Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde mit Wirkung ab 29.6.2013 der Leistungsort für die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer in § 3 a Abs. 3 Nr. 2 UStG geändert. Danach erfolgt die Besteuerung nach dem Empfänger- bzw. Verbrauchsortprinzip. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12.9.2013 Abschn. 3 a. 5 und 3 a. 14 UStAE an die neue Rechtslage angepasst. Es soll nicht beanstandet werden, wenn im Hinblick auf eine dem neuen Recht entsprechende Rechtslage in einem anderen Mitgliedstaat für nach dem 31.12.2012 erzielte Umsätze bereits entsprechend verfahren wird.