BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Schenkung einer atypisch stillen Beteiligung an ein minderjähriges Kind
Nach dem Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 23.5.2013 bedarf es keiner Einschaltung des Ergänzungspflegers sowie der vormundschaftlichen Genehmigung, wenn der Vater dem minderjährigen Kind die Mittel für die Einlage in eine atypisch stille Gesellschaft an seinem Besitzunternehmen schenkt, sofern das Kind von jeglicher Haftung ausgeschlossen ist.