Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Ein durch Wechsel der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich entstandener Übergangsgewinn kann auf Antrag des Steuerpflichtigen gleichmäßig auf das Jahr des Übergangs und die folgenden maximal zwei Jahre verteilt werden, wie sich aus R 4.6 Abs. 1 Satz 4 EStR 2012 ergibt. Entsteht ein Übergangsverlust, besteht kein Anspruch auf entsprechende Verteilung des selben, etwa weil insgesamt negative Einkünfte im Übergangsjahr entstehen und damit Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge nicht ausgeschöpft werden können, so der Tenor des BFH-Urteils vom 23.7.2013.