BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Darlehensgewährung durch Domizilgesellschaft
Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Köln vom 18.4.2013 kann derjenige, der von einer Domizilgesellschaft (im Streitfall eine S.A. in Panama) ein Darlehen für betriebliche Zwecke erhält, die Zinsen dafür als Betriebsausgaben absetzen, wenn er den Gesellschafter der Domizilgesellschaft benennt und glaubhaft ist, dass dieser die für die Darlehensausreichung erforderlichen Mittel beschafft hat.