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Perspektiven 10

BFS | THEMA RECHT

Insolvenzrecht

Wirksame Bestellung als neuer GmbH-Geschäftsführer im Rahmen sog. Firmenbestattung

Nach dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 19.4.2013 ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers einer GmbH durch Gesellschafterbeschluss nicht allein deswegen nach § 242 Nr. 3 und 4 AktG analog nichtig, weil sie im Vorfeld einer sog. Firmenbestattung, also einer Abwicklung einer insolventen oder insolvenzreifen GmbH außerhalb der dafür gesetzlichen Regelungen erfolgt ist. Allenfalls dann, wenn der Gesellschafterbeschluss bereits für sich betrachtet gegen die guten Sitten oder gegen Vorschriften verstieße, die dem Schutz von Gläubigern oder öffentlichen Interessen dienen, wäre er als nichtig zu qualifizieren. Ob man dieses Ergebnis auch nach Inkrafttreten des GmbH-Reformgesetzes und der Einführung des § 15 Abs. 3 InsO mit seinem intendierten Gläubigerschutz so wird aufrechterhalten können, erscheint allerdings fraglich.