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Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Einlage in der Krise als Gestaltungsmissbrauch

Die OFD Frankfurt hat in ihrer Verfügung vom 9.8.2013 unter Hinweis auf das Urteil des FG Niedersachsen vom 26.9.2012 Gestaltungsmissbrauch dahingehend gesehen, dass der Gesellschafter einer in der wirtschaftlichen Krise stehenden Kapitalgesellschaft eine Einlage vornimmt, um damit ein vor Eintritt der Krise gewährtes und stehen gelassenes Gesellschafterdarlehen zu tilgen. Die Einlage soll in diesem Fall nicht als nachtäglicher Anschaffungsaufwand bei der Ermittlung eines Verlustes nach § 17 EStG berücksichtigt werden. Das FG hatte entschieden, dass grundsätzlich, abgesehen von Missbrauchsfällen, Einlagen nachträgliche Anschaffungskosten sind, selbst wenn sie noch nach Liquidationsbeginn erfolgen.