Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

Nach dem BFH-Urteil vom 16.5.2013 sind Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten wurde, können die den Arbeitgeber treffenden Gesamtkosten der Veranstaltung einbezogen und zu gleichen Teilen auf die Gäste aufgeteilt werden, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nicht individualisierbar sind. Zu teilen ist der Gesamtbetrag auch auf Familienangehörige der Arbeitnehmer, sofern diese an der Veranstaltung teilgenommen haben. Der auf die Familienangehörige entfallende Aufwand ist den Arbeitnehmern bei der Berechnung, ob die Freigrenze überschritten ist, grundsätzlich nicht zuzurechnen. Das Rechtsprechung ändernde Urteil ist für den Unternehmer, der Betriebsveranstaltungen plant und entwirft günstig. Er trägt zwar dann auch noch das Risiko, dass seine Gesamtkosten auch dann nur auf die an der Veranstaltung teilnehmenden Arbeitnehmer aufgeteilt werden, wenn er von einer höheren Teilnehmerzahl ausgegangen ist und sich diese Prognose auch auf die Kosten ausgewirkt hat.