BFS | THEMA STEUERN
Gewerbesteuer
Hinzurechnung von Leasingraten und damit verbundenen Verpflichtungen
Nach einer Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen vom 2.9.2013 soll die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 d und e GewStG bei Leasingnehmern nicht nur die den Gewinn mindernden Leasingraten umfassen, sondern darüber hinaus die über die gesetzliche Verpflichtung nach bürgerlichem Recht hinaus übernommenen Aufwendungen, wie z.B. Instanthaltung, Instantsetzung und Versicherung des Leasinggegenstandes.