Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 10

BFS | BLICKPUNKT

Untergang der Aktienverluste Ende 2013

Bei der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wurde festgelegt, dass Altverluste aus Wertpapiergeschäften, die vor 2009 entstanden sind, nur noch bis zum 31.12.2013 mit Wertpapiergewinnen verrechnet werden können.

Altverluste, die bis zum 31.12.2013 nicht mit positiven Veräußerungsgewinnen verrechnet werden können, verfallen weitestgehend nutzlos, da danach die Verluste nur noch mit Gewinnen aus Immobilienveräußerungen verrechenbar sind. Daher sollten jetzt Gestaltungen gewählt werden, die die bisherigen Wertpapierverluste in vortragsfähige Verluste wandeln.

Fragen hierzu beantworten wir gerne.