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Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Übertragung von Wirtschaftsgütern bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100% beteiligten Kommanditisten eingebracht, wird nach dem BFH-Urteil vom 31.7.2013 die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht dadurch rückwirkend aufgehoben, dass die KG das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Einbringenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist. Mit Recht ist der BFH der abweichenden Verwaltungsauffassung nicht gefolgt. Die Finanzverwaltung will bislang nach Einbringung eines Wirtschaftsgutes in eine Einmann-GmbH & Co. KG zum Buchwert die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG anwenden und über dies die gesetzliche Regelung ausschließen, die die Sperrfrist suspendiert, wenn dem Einbringenden die stillen Reserven mittels Ergänzungsbilanz zugeordnet bleiben.