Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen

Die Zuordnung der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Komplementär-GmbH weder zum Besitzunternehmen noch zur Betriebskapitalgesellschaft unmittelbare Geschäftsbeziehungen unterhält. Nach dem BFH-Urteil vom 12.6.2013 setzt in derartigen Fällen eine Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen voraus, dass die Komplementär-GmbH entscheidenden Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Mitunternehmerschaft besitzt, die auf Grund ihrer intensiven und dauerhaften Geschäftsbeziehung zum Betriebsunternehmen die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend fördert. Weiterhin ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige seinerseits durch das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH in der Lage ist, deren Einfluss auf das geschäftliche Verhalten der GmbH & Co. KG maßgeblich zu fördern.