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Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Kein Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Werkstattwagens

Bei sog. Werkstattwagen kommt der Grundsatz, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, nicht zum Tragen, so das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 13.3.2013. Das FG war im Streitfall davon überzeugt, dass eine nennenswerte Privatnutzung nie stattgefunden haben kann. Der Lohnsteuersenat des BFH hat kürzlich seine bisherige Rechtsprechung korrigiert. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Bisher wurde in derartigen Fällen die tatsächliche private Nutzung des Fahrzeuges vermutet. Der Steuerpflichtige konnte die Vermutung unter engen Voraussetzungen widerlegen. Diese Möglichkeit ist nun, zumindest im Lohnsteuerrecht, entfallen. Im Bereich der Gewinneinkünfte ist ein Beweis des Gegenteils dem gegenüber weiterhin möglich.