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Perspektiven 10

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Einbringung von Grundstücken als gewerblicher Grundstückshandel

Werden Grundstücke nicht an fremde Dritte veräußert, sondern in eine KG eingebracht, an der der Grundstückseigentümer zu 100% an Gewinn und Vermögen beteiligt ist, ist die Einbringung bei Übernahme der Verbindlichkeiten, die auf den Grundstücken lasten, einer entgeltlichen Veräußerung an einen fremden Dritten gleichzustellen, so dass bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Dies gilt nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.4.2013 auch dann, wenn die Einbringung erfolgt, um zu Zwecken der Vermögensnachfolge eine Stiftung zu gründen. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.