Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferung im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen

Nach dem Urteil des FG München vom 16.4.2013 ist die Lieferung von Inventar im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung nur dann nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn es sich hierbei um wesentliche Bestandteile der veräußerten Grundstücke bzw. Gebäude handelt. Bei der Lieferung von Inventar handelt es sich grds. nicht um eine unselbständige Nebenleistung, die das Schicksal der steuerbefreiten Hauptleistung teilt. Dies gilt auch dann, wenn die Inventarlieferung in den notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag aufgenommen worden ist.