Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Verhinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf als außergewöhnliche Belastung

Nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 17.1.2013 können Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweichlich waren. Zu derartigen zwangsläufigen Mehraufwendungen können im Einzelfall auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks gehören. Die sog. Gegenwertslehre kann im Streitfall auch deshalb nicht zum Tragen kommen, weil es sich um behinderungsbedingte notwendige Baumaßnahmen handelte, die keinen über den individuellen Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwert begründet haben.