Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA RECHT

Handelsrecht

Eintragungsfähigkeit eines fiktiven Namens eines Einzelkaufmanns

Die Eintragung einer Firma in das Handelsregister kann nur dann abgelehnt werden, wenn der gewählte Firmenname über geschäftliche Verhältnisse irreführt, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind. Insoweit birgt die Verwendung eines Namens einer tatsächlich nicht existierenden Person noch keine relevante Irreführung. Nach einem Urteil des OLG München vom 8.11.2012 kommt es nämlich nicht zur Täuschung, weil der Verkehr nach aktueller Rechtslage nicht erwarten kann, durch den Firmennamen über den bürgerlichen Namen des Inhabers einer Firma  informiert zu werden.