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Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Abzug von außergewöhnlichen Kfz-Kosten als Werbungskosten neben Entfernungspauschalen

Das FG Nieder-Sachsen hat entgegen dem BMF-Schreiben vom 3.1.2013 als auch entgegen der seit Einführung der Entfernungspauschale ergangenen FG-Rechtsprechung mit Urteil vom 24.4.2013 entschieden, dass Reparaturkosten, die durch eine Falschbetankung des Wagens auf dem Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle verursacht wurden, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass mit den Kilometerpauschbeträgen gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nach der ständigen BFH-Rechtsprechung die normalen, voraussehbaren Kosten, die dem Arbeitnehmer bei Benutzung des eigenen privaten PKW für berufliche Zwecke entstehen, abgegolten seien. Nicht mit der Pauschale berücksichtigt seien dagegen Unfallkosten und sonstige Kosten, die außergewöhnlich sind und sich einer Pauschalisierung entziehen. Das FG hat die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache und zur Fortbildung des Rechts zugelassen.