Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Umsatzsteuerbefreiungen zur Einrichtungen zur ambulanten pflegekranker und pflegebedürftiger Personen

Scheitert die Anerkennung des sozialen Charakters einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker- und pflegedürftiger Personen allein an der in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG normierten Pflicht, diesbezüglich ausschließlich auf die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahres abzustellen, sind nach dem BFH-Urteil vom 19.3.2013 die Umsätze dieser Einrichtung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g des 6. EG RL steuerfrei.