Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zivilrechtliche Unwirksamkeit einer atypischen Beteiligung

Wird die zivilrechtliche Unwirksamkeit einer atypisch stillen Beteiligung an einer KG aA festgestellt und die KG aA zur Rückzahlung der Einlage und der Anrechnung der Gewinnausschüttungen und der Steuervorteile verurteilt, können laut dem Beschluss des BFH vom 27.3.2013 nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft gleichwohl ein Veräußerungsgewinn und laufende Gewinne festzustellen sein, wenn die Vereinbarung tatsächlich vollzogen wurde. Der Streitfall zeigt, dass die zivilrechtliche und die steuerrechtliche Beurteilung einer fehlerhaften Gesellschaft auseinanderfallen können. Grund dafür ist § 41 Abs. 1 Satz 1 AO, wonach die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäftes gleichwohl eintreten und bestehen lassen.