BFS I THEMA RECHT
Arbeitsrecht
Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubes entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grds. verzichten. In der Regelung des § 7 Abs. 4 BurlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, kann zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitgebers abgewiesen werden, jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitsnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen.