Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Kosten einer Teilungsversteigerung

Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen, bislang vermieteten Grundstücks im Wege der Teilungsversteigerung beantragt, kann die damit verbundenen Prozess- und Anwaltskosten nicht deshalb als Werbungskosten absetzen, weil er rein hypothetisch die Möglichkeit hat, das Grundstück im Wege der Versteigerung selbst zu erwerben. Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft begehrt und – ohne das Scheidungsverfahren und die damit verbundene vermögensmäßige Auseinandersetzung abzuwarten – sogleich einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellt, weil ihm eine Gemeinschaft mit dem geschiedenen Ehegatten nicht zumutbar erscheint, kann nach dem BFH-Beschluss vom 19.3.2013 die dadurch entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Interessant an diesem Urteil ist, dass es sich um die erste Entscheidung handelt, in der ein anderer Senat sich zu der Rechtsprechung des 4. Senat des BFH äußert, wonach Prozesskosten  erleichtert als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.