BFS I THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
Mit Schreiben vom 22.5.2013 hat das BMF zur Auslegung des Tatbestandsmerkmales „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ Stellung genommen und sich dabei, aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Kontinuität der Rechtsanwendung, gegen die restriktive Auslegung des BFH (BFH-Urteile vom 19.9.2012) entschieden. Abweichend von der neuen BFH-Rechtsprechung sieht die Verwaltung die Zusätzlichkeitsvoraussetzung als erfüllt an, wenn die zweckbestimmte Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Nur Gehaltsumwandungen sind danach schädlich.