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Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Bilanzsteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen

Mit Verfügung vom 22.4.2013 hat sich die OFD Frankfurt zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) geäußert und klargestellt, dass die Aktivierung einer Forderung auf Erstattungszinsen nur dann vorzunehmen ist, wenn der Anspruch am Bilanzstichtag hinreichend sicher ist. Hinreichend sicher ist der Anspruch, der der Bekanntgabe der begünstigenden Verwaltungsentscheidung folgt. Der Anspruch ist bereits zu einem früheren Bilanzstichtag zu aktivieren, wenn zu diesem Zeitpunkt der Realisierung des Anspruchs weder materiell- noch verfahrensrechtliche Hindernisse entgegenstehen.