Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 06

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietvertragsübernahme

Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, wird nach dem BFH-Urteil vom 22.1.2013 seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert. Die Befristung eines Mietverhältnisses allein genügt nicht als Indiz für eine Verneinung der Einkünfteerziehungsabsicht. Ein Vermieter, der Verluste aus Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet, sollte es daher vermeiden, die Befristung des Mietverhältnisses mit der Erklärung einer Selbstnutzungs- oder Verkaufsabsicht zu verbinden.